Allgemeine Geschäftsbedingungen
SMP Daniel Schüßler Modell- und Prototypenbau, Heidenau
1. Geltungsbereich
Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der SMP Daniel Schüßler Modell- und Prototypenbau (im folgenden kurz: SMP) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Lieferanten wirksam.
2. Vertragsabschluss
Angebote von SMP sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge an SMP sind schriftlich zu erteilen und werden erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich. Liegt eine solche Bestätigung eine Woche nach Auftragserteilung nicht vor, so gilt der Auftrag als bestätigt. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Im Falle von Abweichungen zwischen Angebot und Auftrag behält sich SMP eine Nachkalkulation der Aufwendungen vor. Dies ist mit einer Auftragsbestätigung schriftlich zu belegen und durch den Besteller zu bestätigen.
3. Lieferverpflichtung und -umfang
SMP verpflichtet sich, auf der Grundlage des Vertrages seine Leistungen nach dem Stand der Technik auszuführen sowie das Produkt termingemäß und qualitätsgerecht an den Kunden zu liefern. Die Lieferfrist beginnt, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Voraussetzungen erfüllt hat. Soweit nicht anders vereinbart, gilt als Liefertag der Tag des Versandes. Verzögert sich jedoch der Versand ohne Verschulden von SMP, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag. Für den Umfang der Lieferung sind die unter Punkt 2 genannten schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Darüber hinaus gelten die folgenden besonderen Bedingungen:
3.1. Ingenieurdienstleistungen
Maßgeblich für die Richtigkeit und Qualität der auszuführenden Leistungen (3D-CAD-Modellierung, Konstruktion, Produktentwicklung, Werkzeugkonstruktion) sind die durch den Kunden übergebenen technischen Unterlagen (Muster, Artikelzeichnung, 3D-CAD-Datenmodell, Maschinendatenblätter, technische Parameter, Pflichtenhefte) SMP behält sich vor, Zwischenabnahmen durch den Kunden vornehmen zu lassen. Dazu werden dem Kunden ausreichende Möglichkeiten zur Prüfung und Genehmigung des Arbeitsstandes zur Verfügung gestellt. Werden nach Auftragserteilung durch den Besteller Änderungen der technischen Unterlagen vorgenommen, die Einfluss auf die Auftragsbearbeitung durch SMP haben, so sind SMP die geänderten Unterlagen unverzüglich zu übergeben und die Änderungen schriftlich im Detail zu beschreiben.
3.2. Prototypenbau
Von SMP zum Zwecke der Modellherstellung erstellte oder korrigierte CAD-Datenfiles bleiben im Eigentum und Besitz von SMP. Der Inhalt der technischen Zeichnungen gilt nicht als allgemeine Qualitätsforderung. Qualitätskriterien, insbesondere Maßgenauigkeiten und betreffende Meßpunkte sind durch den Besteller eindeutig vorzugeben. Werden durch den Kunden keine Vorgaben gemacht, gilt als allgemeine Toleranz die DIN 7168: mittel. Der Umfang des Modellfinish beschränkt sich auf einfaches Finish mittels Sandpapier ohne vollständige Beseitigung der Schichtstruktur. Abweichungen davon sind im Vertrag zu vereinbaren.
3.3. Werkzeugbau
Die Bemusterung des Werkzeuges ist im Vertrag zu regeln. Sofern die Bemusterung durch SMP erfolgt, hat der Kunde rechtzeitig die Fertigungsparameter mitzuteilen. Übernimmt der Kunde die Bemusterung, so ist der Lieferant spätestens 4 Wochen nach Lieferung des Werkzeuges über das Ergebnis zu informieren.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis gilt ab Werk zuzüglich Verpackung und Versand sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingungen werden mit der Angebotsabgabe mitgeteilt und bleiben gültig, sofern durch die Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt worden ist. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in sofern SMP keine höheren Sollzinsen nachweist. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. Außerdem behält sich SMP im Falle von Zahlungsverzug vor, alle Arbeiten an laufenden Aufträgen des Auftraggebers auszusetzen oder einzustellen.
5. Lieferzeiten und Gefahrenübergang
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und der vereinbarten Anzahlung. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten Zeit zum Versand bereitgemacht oder abgeholt worden ist. Bei nicht terminvisierten Aufträgen kann eine Einordnung entsprechend der aktuellen Auftragslage erfolgen. Kann SMP die vereinbarte Lieferfrist voraussichtlich nicht einhalten, so hat er den Kunden unverzüglich mit Angabe der Gründe darüber zu informieren. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch für den Zeitpunkt, in dem sich der betroffenen Vertragspartner in Verzug befindet. SMP behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Die Gefahr geht mit der Absendung oder mit der Abholung der Ware durch den Kunden auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von SMP bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält und dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auf den Lieferanten übergeht.
7. Änderungen, Beanstandungen
Konstruktionsänderungen bedürfen der neuen Vereinbarung von Preis und Lieferzeit. Bis dahin angefallene Kosten sind sofort fällig und an SMP zu erstatten. Beanstandungen, die SMP zu verantworten hat, sind unverzüglich schriftlich mit genauer Spezifikation geltend zu machen. Andererseits gilt die Ware als genehmigt. Grundlage für Beanstandungen muss eine ordnungsgemäße Untersuchung der Ware sein. Bei begründeten Beanstandungen ist SMP innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Wahl zu Ersatz, Nachlieferung, Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verpflichtet. Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln, Fehlmengen oder der Verletzung von Nebenpflichten sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
8. Kostenerstattung bei Auftragsstornierung
In allen Fällen, in denen es ohne Verschulden von SMP nicht zur Lieferung der Ware kommt, sind SMP die aufgewandten Kosten zu erstatten. Der Kunde ist berechtigt, die Herausgabe der unfertigen Ware incl. Nebenleistungen zu verlangen, es sei denn, dass er die Nichtlieferung zu vertreten hat.
9. Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung erteilt SMP nach bestem Wissen und aufgrund seiner Erkenntnisse und Erfahrungen. Mit Ausnahme von schriftlich zugesicherten Eigenschaften sind alle Angaben und Auskünfte jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf Eignung der Ware für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
10. Erfüllungsort Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstelle von SMP, für die Zahlung der Sitz von SMP. Gerichtsstand ist Dresden. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, so gelten diese als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Klausel am nächsten kommen und wirksam sind.